Impressum und AGB

Die Firma ELSBETT Technologie GmbH ist eine 100%ige Tochter der ELSBETT AG. Beide Gesellschaften haben ihren Sitz im mittelfränkischen Thalmässing.

Wir sind Mitglied im Bundesverband Pflanzenöle e.V.

Kontakt und verantwortlich für den Inhalt dieser Internetseite
ELSBETT Technologie GmbH / ELSBETT Aktiengesellschaft Weißenburger Straße 15 D - 91177 Thalmässing
Telefon: ++49 (0) 9173 79 445 0 Telefax: ++49 (0) 9173 79 445 18 E-Mail: info@elsbett.com Web: www.elsbett.com

Bankverbindungen:

Elsbett Technologie GmbH
Raiffeisenbank Greding-Thalmässing
BLZ 760 694 62
Kontonummer 323 444 4
IBAN DE 23 760 694 620 003 234 444
BIC GENO DE F1 GDG
Swift Code: GENO DE F1GDG

Elsbett AG
Raiffeisenbank Greding-Thalmässing
BLZ 760 694 62
Kontonummer 323 699 4
IBAN DE 43 760 694 620 003 236 994
BIC GENO DE F1 GDG
Swift Code: GENO DE F1GDG

Sonstige Informationen:

Elsbett Technologie GmbH
Geschäftsführer: Klaus Elsbett Ust.-ID-Nr.: DE 133 516 565 Registriert: HRB 1568, AG Nürnberg

Elsbett AG
Vorstand: Klaus Elsbett, James Scruby. Aufsichtsrat: RA N. Oswald (Vorsitz) Ust.-ID-Nr.: DE 813 043 522 Registriert: HRB 17521, AG Nürnberg WKN: 549 212

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Elsbett Technologie GmbH und der Elsbett AG (ELSBETT®), August 2006

  1. Allgemeines
    • Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien abgeändert werden. Jeglichen Bedingungen oder vertragsändernden Bestimmungen des Kunden wird widersprochen; sie werden ELSBETT® gegenüber nur wirksam, wenn ELSBETT® diesen Änderungen schriftlich zustimmt. Diese Bestimmungen gelten auch für zukünftige Einzelgeschäfte zwischen den Parteien.
    • Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
  2. Angebote, Aufträge
    • Angebote von ELSBETT; sind freibleibend. Aufträge des Kunden werden für ELSBETT® durch schriftliche Bestätigung von ELSBETT® (auch Rechnung oder Lie­fer­schein) verbindlich. Zum Angebot gehörige Unterlagen, Abbildungen, Zeichnun­gen, Gewichts- Maß- und ähnliche Angaben sind nur als Richtwerte zu verstehen, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
    • Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. ELSBETT; kann dieses Ange­bot innerhalb von zwei Wochen durch Zusen­dung einer Auftragsbestätigung annehmen oder durch Zusendung der Ware innerhalb dieser Frist. Hinsichtlich der Genauigkeit der Bestellung trägt der Kunde die Verantwor­tung, und der Kunde ist dafür verantwort­lich, ELSBETT® jegliche erforderliche Informationen bezüglich der bestellten Ware bzw. des bestellten Werkes innerhalb angemessener Zeit zukom­men zu lassen, damit die Bestellung vertragsgemäß aus­geführt werden kann.
    • An allen Angebotsunterlagen behält sich ELSBETT; Eigentums-, Urheber und sons­tige gewerbliche Schutzrechte sowie ihr Know-how vor; sie dürfen nur mit ihrer Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden und vom Kunden nur vertrags­kon­form verwendet werden.
    • ELSBETT; hat das Recht, technische Ände­rungen an der Ware oder an dem herzu­stellenden Werk dann vorzunehmen, wenn dadurch die technischen Funktionen nicht beeinträchtigt werden
  3. Rückgaberecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen
    • Ein Fernabsatzvertrag ist ein Vertrag über die Lieferung von ELSBETT®-Waren oder Dienstleistungen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikations­mit­teln abgeschlossen werden.
    • Fernkommunikationsmittel sind Kommunika­tionsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrages zwi­schen einem Verbraucher und ELSBETT® ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden kön­nen. (z.B. Briefe, Telefonanrufe. Teleko­pien, E-Mails).
    • Im Fall des Abschlusses eines solchen Fern­absatzvertrages zwischen ELSBETT® und einem Verbraucher kann der Verbraucher den Vertrag widerrufen oder die gelieferte Ware nur in der Originalverpackung inner­halb von 14 Tagen ab Zustelldatum zurück­senden. Die anfallenden Portokosten über­nimmt die ELSBETT®. Rückliefer­adresse: Elsbett Technologie GmbH, Weißenburger Straße 15, D-91177 Thalmässing. Zum Rückgaberecht eines Verbrauchers gibt die separate Information Auskunft, die sich im Anschluss an diese Allgemeinen Geschäfts­bedingungen findet.
  4. Preis
    • Die Preise von ELSBETT® gelten in Euro „ab Werk". Sie verstehen sich ohne Verpa­ckung, Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Spesen. Die Verpackung wird, soweit Transportbehältnisse und ähnliches vom Kunden nicht gestellt werden, gesondert in Rechnung gestellt.
    • Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen. Sie wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung geson­dert ausgewiesen und vom Kunden getra­gen.
    • ELSBETT® behält sich vor, ihre Preise ent­sprechend anzupassen, wenn zwischen Abschluss des Vertrages und Fertigstellung des Produkts Kostenerhöhungen oder Kos­tensenkungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreis­ände­rungen, eintreten. Diese Kostenänderungen wird ELSBETT® dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Diese Regelung findet keine Anwendung auf zwischen ELSBETT® und Verbrauchern geschlossene Verträge.
  5. Zahlung
    • Mangels abweichender Angaben erfolgen Lieferungen und Leistungen von Elsbett nur gegen Vorkasse ohne Abzug frei Zahlstelle von Elsbett.
    • Zahlungen sollen nur durch Banküberwei­sung oder per Kreditkarte erfolgen; Wech­sel- und Scheckzahlungen werden nicht als Erfüllung der Zahlungspflicht anerkannt.
    • Der Kunde darf gegen Forderungen von ELSBETT® nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur, wenn sein Gegenan­spruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist, oder wenn ELSBETT® ihre Pflichten aus demselben Vertragsverhältnis grob verletzt hat. Ein Recht des Kunden zur Zurückhaltung eines angemessenen Teils des Kaufpreises wegen Män­geln der Leis­tung von ELSBETT® bleibt jedoch unberührt.
  6. Lieferung
    • Von ELSBETT® angegebene Liefer- oder Montagezeiten sind nur annähernd und unverbindlich, es sei denn es wurde eine hiervon abweichende ausdrückliche schriftli­che Vereinbarung geschlossen.
    • Die Einhaltung der Liefer- oder Montagefrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Die Liefer- oder Montage­frist beginnt mit der Absendung der Auf­tragsbestätigung, jedoch nicht, bevor alle Einzelheiten der Ausführung geklärt sind, die vom Kunden zu beschaffenden Unterla­gen, Genehmigungen, Freigaben vorgelegt wurden, vereinbarte Zahlungen eingegan­gen und sonstige, einzelvertrag­lich verein­barte Voraussetzungen der reibungslosen Abwicklung des Auftrages ein­getreten sind. Anderenfalls verlängert sich die Liefer- oder Installationsfrist ange­messen; dies gilt nicht, soweit ELSBETT® eine Verzögerung zu vertreten hat.
    • Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk von ELSBETT® verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Die Montagefrist ist eingehalten, wenn ELSBETT dem Kunden die Fertigstellung des Installationswerkes mitgeteilt hat. Rich­tige und rechtzeitige Selbstbelieferung der ELSBETT® durch ihre Vorlieferanten bleibt vorbehalten. Verzögert sich die Lieferung oder die Herstellung des Werkes durch den Eintritt von unvorhersehbaren und/oder ungewöhnlichen Umständen auf Seiten von ELSBETT® (höhere Gewalt), die sie trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden konnte, so verlängert sich die Liefer- bzw. Montagefrist entsprechend. Es kommt nicht darauf an, ob die Störung im Werk von ELSBETT® oder ihrer Unterlieferanten eingetreten ist. Störungen sind z.B. behörd­liche Sanktionen und Eingriffe, Verzögerun­gen in der Anlieferung von Zulie­ferteilen, Energieversorgungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen sonstiger Art. Diese Regelungen finden bei Streik und/oder Aus­sperrung entsprechend Anwen­dung. Wenn die Störung länger als zwei Monate andau­ert, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Etwaige Schadenersatzan­sprüche wegen Verlängerung der Liefer- oder Montagefrist oder Freiwerden von der Liefer- oder Montagepflicht bestimmen sich ausschließlich nach Ziff. VIII und IX. Auf die hier genannten Umstände kann sich ELSBETT® nur beru­fen, wenn sie dem Kun­den hiervon unverzüglich Nachricht gegeben hat.
    • Hat ELSBETT® eine Verzögerung der Liefe­rung oder der Montage zu vertreten und entsteht dem Kunden hieraus ein Schaden, so kann der Kunde für jede vollendete Woche des Verzuges eine Entschädigung von 0,5 %, im Ganzen aber höchstens 5 % des Wertes desjenigen Teils der Gesamtlie­ferung bzw. Montageleistung verlangen, welcher in Folge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Darüber hinaus bestimmen sich etwaige Schadensersatzan­sprüche des Kunden ausschließlich nach Ziff. VIII und IX. Die Berechtigung zum Rücktritt nach erfolglosem Ablauf einer gesetzten angemessenen Frist, bleibt unberührt.
    • Teillieferungen durch ELSBETT® sind zuläs­sig, es sei denn, diese sind dem Kunden unzumutbar.
  7. Gefahrenübergang
    • Die Lieferung erfolgt „ab Werk“, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes verein­bart. Ist ELSBETT® zur Versendung des Liefergegenstandes verpflichtet, so ist sie berechtigt, die Versandart und den Ver­sandweg zu bestimmen. Soweit der Kunde es ausdrücklich schriftlich wünscht, wird ELSBETT® die Lieferung durch eine Trans­portversicherung abdecken. Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
    • Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Anzeige der Versandbereitschaft an auf ihn über.
  8. Haftung bei Sach- und Werkmängeln
    • Elsbett leistet im Umfang der nachfolgenden Absätze Gewähr für eine dem Stand der Technik entsprechende Mangelfreiheit der Waren.
    • Der Kunde hat die Ware bzw. das Werk unverzüglich nach der Anlieferung zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, ELSBETT® gegenüber binnen zwei Wochen ab Entgegennahme der Ware bzw. Annahme des Werkes schriftlich ausdrücklich diesen Mangel unter Verwendung des diesen AGB beigefügten Formblattes „Formblatt Schadenserfassung“ zu rügen. Unterlässt der Kunde die Mängelrüge, so gilt die Ware bzw. das Werk als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Mängelrüge schriftlich unter Verwendung des diesen AGB beigefügten Formblattes „Formblatt Schadenserfassung“ und unter ausdrücklicher Nennung des Mangels binnen einer Woche nach der Erkennbarkeit des betreffenden Mangels erfolgen; andernfalls gilt die Ware bzw. das Werk auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Diese Regelung findet keine Anwendung auf zwischen ELSBETT® und Verbrauchern geschlossene Verträge, es sei denn die betreffenden Mängel waren offenkundig. In diesem Fall ist der Verbraucher ebenfalls zur schriftlichen Rüge des Mangels unter Beachtung der o.g. Fristen verpflichtet. Er ist jedoch nicht verpflichtet, hierbei das „Formblatt Schadenserfassung“ zu verwenden.
    • Die Mängelhaftungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser den ihm obliegenden Untersuchungs- und Rügepflichten frist- und ordnungsgemäß nachgekommen ist. Ist der Kunde ein Unternehmer, ist ELSBETT® nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Neulieferung der vertraglich geschuldeten Ware bzw. des Werkes verpflichtet, sofern ein Mangel vorliegt. Ist der Kunde ein Verbraucher, so ist Elsbett zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Neulieferung der vertraglich geschuldeten Ware bzw. des Werkes nach Wahl des Kunden verpflichtet, sofern ein Mangel vorliegt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten oder Minderung zu verlangen. Ist der Kunde ein Verbraucher, finden die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches Anwendung, sofern der Verbraucher - im Fall von offenkundigen Mängeln - die Rügefrist gemäß Ziffer VIII. 2. dieser AGB beachtet hat.
    • Es wird keine Gewähr für Schäden übernom­men, die aus nachfolgenden Grün­den entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Mon­tage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehler­hafte oder nachlässige Behandlung, unge­eignete Betriebsmittel oder Austauschwerk­stoffe, chemische, elektrochemische oder elektri­sche Einflüsse, sofern diese Gründe nicht von ELSBETT® zu vertreten sind. Ins­be­sondere wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die aus der Verwendung von Pflanzenöl entstanden sind, das nicht dem Weihenstephan «Qualitätsstandard für Rapsöl als Kraftstoff (RK-Qualitätsstandard) 05/2000» entspricht.
    • Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB und § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB 12 Monate, gerechnet ab Lieferung der Ware bzw. Abnahme des Werkes. Ist der Kunde ein Verbraucher beträgt die Verjährungs­frist für Mängelansprüche 24 Monate.
    • Die Vereinbarung einer Garantie bedarf der Schriftform. Eine Garantieerklärung ist nur dann wirksam, wenn sie den Inhalt der Garantie sowie die Dauer und den räumli­chen Geltungsbereich des Garantieschutzes hinreichend bestimmt beschreibt.
  9. Schadenersatz
    • Schadensersatzansprüche des Kunden - auch außervertraglicher Art - sind im Falle leicht fahrlässiger Pflichtverletzung von ELSBETT®, der gesetzlichen Vertreter und der anderen Erfüllungsgehilfen von ELSBETT® ausgeschlossen, es sei denn, dass die Verletzung eine Pflicht betrifft, die für die Erreichung des Vertragszweckes von wesentlicher Bedeutung ist (sog. Kardinals­pflicht).
    • Für mittelbare sowie für im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Schäden haftet ELSBETT® nur, wenn ein grobes Verschulden von ELSBETT®, ihrer gesetzlichen Vertreter oder anderer Erfül­lungsgehilfen vorliegt.
    • Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung infolge der Übernahme einer Garantie oder die Haftung nach dem Pro­dukthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
  10. Abnahme
    • Der Kunde ist zur Abnahme des Montagewer­kes verpflichtet, sobald ihm deren Fertig­stellung angezeigt worden ist. Erweist sich das Montagewerk als nicht ver­tragsgemäß, so ist ELSBETT® zur Beseiti­gung des Mangels verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Kunden unerheblich ist. Liegt ein nicht wesentlicher Mangel vor, so kann der Kunde die Abnahme nicht verweigern.
    • Verzögert sich die Abnahme ohne Verschul­den von ELSBETT®, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwei Wochen seit Anzeige der Fertigstellung der Montage als erfolgt, sofern ELSBETT® bei Anzeige der Fertig­stellung auf diese Rechtsfolge hin­gewiesen hat.
  11. Eigentumsvorbehalt
    • Die Waren gehen erst dann in das Eigentum des Kunden über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit ELSBETT®, ein­schließlich Nebenforderungen, Schadener­satzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, erfüllt hat. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann beste­hen, wenn einzelne Forderungen der ELSBETT® in eine laufende Rechnung aufge­nommen werden und der Saldo gezo­gen und anerkannt ist. Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich ELSBETT® das Eigentum an der Ware bis zur vollständi­gen Zahlung des Kaufpreises vor.
    • ELSBETT® ist berechtigt, ohne Nachfristset­zung und ohne Rücktritt vom Vertrag die Vorbehaltsware vom Kunden herauszuver­langen, falls dieser mit der Erfüllung sei­ner Verpflichtungen gegenüber ELSBETT® im Verzug ist. In der Rücknahme der Vorbe­haltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn ELSBETT® dies aus­drück­lich schriftlich erklärt. Tritt ELSBETT® vom Vertrag zurück, so kann sie für die Dauer der Überlassung des Gebrauchs der Ware eine angemessene Vergütung verlangen.
    • Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehalts­ware für ELSBETT® sorgfältig zu verwah­ren, auf eigene Kosten instand zu halten und zu reparieren, sowie in dem von einem sorgfältigen Kaufmann zu verlangenden Rahmen auf eigene Kosten gegen Abhan­denkommen und Beschädigung zu versi­chern. Er tritt seine Ansprüche aus den Ver­sicherungsverträgen hierdurch im Voraus an ELSBETT® ab.
    • Im Falle einer Verarbeitung der Vorbehalts­ware wird der Kunde für ELSBETT® tätig, ohne jedoch irgendwelche Ansprüche wegen der Verarbeitung gegen ELSBETT® zu erwerben. Das Vorbehaltseigentum von ELSBETT® erstreckt sich also auf die durch die Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit Waren verarbeitet, die sich im Eigentum Dritter befinden, oder wird die Vorbe­halts­ware mit Waren, die sich im Eigentum Dritter befinden, vermischt oder ver­bunden, so erwirbt ELSBETT® Miteigentum an den hierdurch entstehenden Erzeugnissen im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbe­haltsware (inkl. MwSt.) zum Rechnungswert der im Eigentum Dritter befindlichen Waren. Erfolgt die Verbin­dung oder Vermischung mit einer Hauptsache des Kunden, so tritt der Kunde schon jetzt seine Eigentums­rechte an dem neuen Gegenstand an ELSBETT® ab.
    • Solange der Kunde seine Verbindlichkeiten gegenüber ELSBETT® ordnungsgemäß erfüllt, ist er berechtigt, im ordentlichen Geschäftsgang über die Vorbehaltsware zu verfügen; dies gilt jedoch nicht, wenn und soweit zwischen dem Kunden und seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot hinsicht­lich der Kaufpreisforderung vereinbart ist. Zu Verpfändungen, Sicherungsübereignun­gen oder sonstigen Belastungen ist der Kunde nicht befugt. Beim Weiterverkauf hat der Kunde den Eigentumsübergang von der vollen Bezahlung der Ware durch seine Abnehmer abhängig zu machen.
    • Der Kunde tritt hierdurch alle sich aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ergebenden Ansprüche mit sämtlichen Neben- und Sicherungsrechten einschließ­lich Wechsel und Schecks im Voraus zur Sicherung aller ELSBETT® gegen den Kun­den aus der Geschäftsverbindung entste­henden Ansprüche an ELSBETT® ab. Wird Vor­behaltsware zusammen mit anderen Sachen zu einem Gesamtpreis veräußert, so beschränkt sich die Abtretung auf den anteiligen Betrag der Rechnung von ELSBETT® für die mitveräußerte Vorbe­haltsware. Werden Waren veräußert, an denen ELSBETT® gemäß vorstehender Ziffer 3 einen Miteigentumsanteil hat, so beschränkt sich die Abtretung auf denjeni­gen Teil der Forderung, der dem Mitei­gen­tumsanteil von ELSBETT® entspricht. Ver­wendet der Kunde die Vorbehaltsware zur entgeltlichen Veredelung von im Eigentum eines Dritten befindlichen Sachen, so tritt er hierdurch im Voraus zum vorgenannten Sicherungszweck seinen Vergü­tungsan­spruch gegen den Dritten an ELSBETT® ab. Solange der Kunde seinen Zahlungsver­pflichtungen fristgemäß nachkommt, ist er berechtigt, die Forderungen aus einem Weiterverkauf oder einer Veredelung selbst einzuziehen. Zu Verpfändun­gen und jedwe­den Abtretungen ist er nicht befugt.
    • Erscheint ELSBETT® die Verwirklichung ihrer Ansprüche gefährdet, so hat der Kunde auf Verlangen die Abtretung seinen Abnehmern mitzuteilen und ELSBETT® alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Zugriffe Dritter auf die Vor­behalts­ware und abgetretenen Ansprüche hat der Kunde ELSBETT® unverzüglich mitzuteilen.
    • Übersteigt der Wert der ELSBETT® zuste­henden Sicherungen die zu sichernden For­derungen von ELSBETT® gegen den Kun­den um mehr als 20 %, so ist ELSBETT® auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten ver­pflichtet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheit erfolgt durch ELSBETT®.
  12. Anwendbares Recht, Auslegung von Klauseln etc.

    • Es gilt deutsches Recht.
    • Die Anwendung der einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegli­che Sachen - beide vom 17. Juli 1973 - sowie des UN-Kaufrechtsübereinkommens vom 11.04.1980 wird ausgeschlossen.
    • Handelsübliche Klauseln sind nach den jeweils gültigen Incoterms auszulegen.
    • Falls vereinbart ist, dass ELSBETT® Zoll- und Einfuhrabgaben des Bestimmungslan­des trägt, gehen zwischen Abgabe der Auf­tragsbestätigung und Auslieferung der Ware in Kraft tretende Erhöhungen derartiger Abgaben zu Lasten des Kunden. Alle übri­gen mit dem Kaufvertrag verbundenen Gebühren, Steuern und Kosten trägt eben­falls der Kunde.
  13. Erfüllungsort und Gerichtsstand; Wirksamkeitsklausel
    • Erfüllungsort für die Lieferung ist der Sitz von ELSBETT®. Für die Zahlungen ist ebenfalls ist ebenfalls der Sitz von ELSBETT® Erfüllungsort.
    • Gerichtsstand ist für beide Teile der Sitz von ELSBETT®. ELSBETT® ist darüber hin­aus berechtigt, ihre Ansprüche an dem allge­meinen Gerichtsstand des Kunden gel­tend zu machen
  14. Firmenanschrift von ELSBETT
    • Elsbett Technologie GmbH / Elsbett AG, Weißenburger Straße 15, D-91177 Thalmässing.
  15. Rückgaberecht für Verbraucher
    • Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen berufli­chen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
    • Der Käufer wird darüber belehrt, dass er an seine Bestellung nicht mehr gebunden ist, wenn er die Ware fristgerecht zurückgesandt oder, wenn die Ware nicht als Paket versandt werden kann, die Rücknahme ver­langt hat. Die Rücksendung bzw. das Rücknahmever­langen muss keine Begründung enthalten und inner­halb von zwei Wochen an die Elsbett Technologie GmbH gerichtet werden; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu welchem dem Käufer diese Belehrung zum Rückgaberecht in Textform mitgeteilt worden ist, jedoch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. II BGB und nicht vor Erhalt der Ware. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt die Elsbett Technologie GmbH.
    • Im Falle der Ausübung des Rückgaberechts sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben. Statt der Rückgewähr hat der Käufer Wertersatz zu leisten, soweit
      1. die Rückgewähr oder die Herausgabe nach der Natur des Erlangten ausgeschlossen ist,
      2. er den empfangenen Kaufgegenstand ver­braucht, veräußert, belastet, verarbeitet oder umgestaltet hat,
      3. der empfangene Kaufgegenstand sich ver­schlechtert hat oder untergegangen ist. Der Käufer hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme des Kaufgegenstands entstandene Verschlechte­rung zu leisten; dies gilt nicht, wenn die Ver­schlechterung ausschließlich auf die Prüfung des Kaufgegenstands zurückzuführen ist. Der Käufer kann die Verpflichtung zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Inge­brauchnahme des Kaufgegenstands entstan­dene Verschlechterung vermeiden, indem er die Ware nicht über eine Prüfung hinaus in Gebrauch nimmt, sie in der Originalverpackung zurückgibt und Preisschilder, Kontrollnummern etc. an der Ware belässt.
    • Die Pflicht zum Wertersatz entfällt, soweit die Elsbett Technologie GmbH / Elsbett AG die Verschlechterung oder den Untergang zu vertreten hat oder der Schaden bei ihr gleichfalls eingetreten wäre. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
    • Die in § 286 Abs. 3 BGB bestimmte Frist, zu der die Elsbett Technologie GmbH / Elsbett AG mit der Rück­zahlung des Kaufpreises spätestens in Verzug gerät, beginnt mit der Rückgabeerklärung des Käufers
    • Ladungsfähige Anschrift: Elsbett Technologie GmbH / Elsbett AG, Geschäftsfüh­rer/Vorstand: Klaus Elsbett, Weißenburger Straße 15, 91177 Thalmässing.

Aktuelles:

17.07.09
Jetzt umsteigen!

Pünktlich zum Ferienbeginn: Steigende Kraftstoffpreise – nicht mit uns!

Interessante...


21.05.09
Rockingham Fleet Event

Elsbett einziger Hersteller mit zwei LKW's präsent


21.05.09
Rockingham 2

Der Elsbett Polo, das Fahrzeug mit dem kleinsten CO2 Fußabdruck


07.05.09
Deutscher Verband für Landschaftspflege fährt umweltfreundlich

Elsbett übergibt umgerüsteten VW Caddy


07.12.03
Britischer Bauernverband

Elsbett rüstet Audi A6 um